Rechtsanwaltskanzlei Gemmer-Kling

Verkehrsrecht

1. Zivilrechtliche Zahlungsansprüche

Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst zunächst die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Durch meine Kanzlei wird insoweit die gesamte Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite und der Kaskoversicherung des  Mandanten übernommen.

Sollte eine angemessene außergerichtliche Einigung nicht zu erlangen sein, wird die Angelegenheit einem Gerichtsverfahren zugeführt.

2. Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Darüber hinaus werden durch meine Kanzlei auch Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wie z. B.:

-        Bußgeldverfahren wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit

-        Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Rotlichtgebot

betreut.

In diesen Fällen wird die gesamte Korrespondenz mit der Polizei, der Bußgeldbehörde, der Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht durch meine Kanzlei geführt.

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