Rechtsanwaltskanzlei Gemmer-Kling
Arbeitsrecht
Um die Objektivität der Betrachtungsweise zu erhalten, vertrete ich sowohl die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern (= AN) als auch diejenigen von Arbeitgebern (= AG).
Nur durch eine objektive Betrachtungsweise unter Berücksichtigung des Blickwinkels der Gegenseite, kann der Mandant nach diesseitiger Ansicht eine Beratung erfahren, in der er auch auf Risiken seines Verhaltens und vorhandene Prozessrisiken hingewiesen wird.
Die Beratung, sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung, erfolgt in allen klassischen Bereichen des Individualarbeitsrechts, wie z. B.:
- Kündigungsschutz bzw. Kündigungsmöglichkeiten
- Zahlungsforderungen des AN z. B. Vergütung, Überstundenvergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Schadensersatzforderungen des AN oder AG
- Versetzungsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Fragen rund um die Elternzeit
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